JMS - Jonek Martin Services
Stand: 15.06.2026
⚠️ Wichtiger Hinweis: Durch die Nutzung der Software ProjRadar stimmen Sie den nachfolgenden Lizenzbestimmungen zu. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Software "ProjRadar", ein SharePoint Framework (SPFx) WebPart zur Visualisierung von Projekt-Portfolios in einer interaktiven Radar-Ansicht.
(2) Der Lizenzgeber, JMS - Jonek Martin Services (nachfolgend "Lizenzgeber"), räumt dem Lizenznehmer (nachfolgend "Kunde") ein einfaches, nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software ein.
(3) Die Nutzung ist beschränkt auf:
(4) Die Software wird als kompiliertes SharePoint-Paket (.sppkg) bereitgestellt. Der Quellcode wird nicht überlassen.
(1) Der Kunde ist berechtigt, die Software wie folgt zu nutzen:
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt:
(1) Zur Nutzung der Software ist ein gültiger Lizenzschlüssel erforderlich, der nach Vertragsschluss per E-Mail übermittelt wird.
(2) Der Lizenzschlüssel ist personalisiert und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Bei der ersten Aktivierung wird die Software automatisch an den Microsoft 365 Tenant des Kunden gebunden (Tenant ID). Eine nachträgliche Änderung ist nur auf Anfrage und nach Genehmigung durch den Lizenzgeber möglich.
(4) Die Software führt regelmäßig (max. alle 24 Stunden) eine Online-Validierung des Lizenzschlüssels durch. Bei temporärer Nichterreichbarkeit der Validierungs-API gilt eine Grace Period von 72 Stunden, in der die Software weiterhin funktionsfähig bleibt.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, den Lizenzschlüssel sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(1) Die Lizenzierung erfolgt nach Unternehmensgröße (Anzahl der Mitarbeiter):
(2) Honor System: Der Lizenzgeber vertraut darauf, dass der Kunde den seiner Unternehmensgröße entsprechenden Plan wählt. Technische Einschränkungen werden bewusst minimal gehalten.
(3) Bei Überschreitung der Mitarbeiteranzahl verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich auf den entsprechenden höheren Plan zu wechseln.
(4) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Lizenzbestimmungen stichprobenartig zu überprüfen. Bei Verstößen ist der Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
(1) Updates: Der Lizenzgeber stellt während der Vertragslaufzeit kostenlose Updates und Patches zur Verfügung. Der Kunde erhält automatisch Zugriff auf neue Versionen der Software.
(2) Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, bestimmte Funktionen bereitzustellen oder die Software in einer bestimmten Weise weiterzuentwickeln.
(3) Support: Support erfolgt per E-Mail (project-radar@jm-services.de). Der Lizenzgeber bemüht sich, Anfragen innerhalb von 3 Werktagen zu beantworten. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten besteht nicht.
(4) Support umfasst:
(5) Support umfasst nicht:
(1) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an der Software, einschließlich aller Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werke, verbleiben beim Lizenzgeber.
(2) Diese Lizenz räumt dem Kunden lediglich ein Nutzungsrecht ein. Das Eigentum an der Software verbleibt beim Lizenzgeber.
(3) Der Kunde erwirbt durch diesen Vertrag keine Rechte an Marken, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen des Lizenzgebers.
(4) Urhebervermerke: Der Kunde darf in der Software enthaltene Urhebervermerke (z.B. "Generated with Claude Code" in Commit-Messages) nicht entfernen oder verändern.
(1) Die Software verarbeitet keine personenbezogenen Daten zentral beim Lizenzgeber. Alle Projektdaten verbleiben auf dem SharePoint des Kunden.
(2) Bei der Lizenzvalidierung werden folgende technische Daten an die Validierungs-API übermittelt:
(3) Diese Daten werden ausschließlich zur technischen Lizenzprüfung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
(4) Die Software speichert keine SharePoint-Inhalte (Projektnamen, Beschreibungen, Status, etc.) beim Lizenzgeber. Alle Daten verbleiben im SharePoint des Kunden.
(5) Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Nutzung der Software (z.B. DSGVO).
(6) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Lizenzgebers enthalten.
(1) Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung die in der Produktbeschreibung angegebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt.
(2) Die Software wird "as is" (wie besehen) bereitgestellt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr für:
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Vertragsschluss (Zusendung des Lizenzschlüssels).
(4) Testlizenzen (Trial) werden ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt.
(1) Die Haftung des Lizenzgebers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag der Jahreslizenzgebühr.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Datenverlust: Der Lizenzgeber haftet nicht für Datenverluste. Der Kunde ist selbst verantwortlich für regelmäßige Backups seiner SharePoint-Daten.
(6) Folgeschäden: Der Lizenzgeber haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.
(1) Bei Verletzung dieser Lizenzbestimmungen, insbesondere bei:
ist der Lizenzgeber berechtigt:
(2) Nach Beendigung des Vertrages (unabhängig vom Grund) ist der Kunde verpflichtet:
(3) Die in SharePoint gespeicherten Projektdaten verbleiben beim Kunden. Die Software selbst muss jedoch deinstalliert werden.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Export- und Importbestimmungen sowie Handelsbeschränkungen einzuhalten.
(2) Die Software darf nicht in Länder exportiert werden, für die ein Embargo besteht oder die auf einer Sanktionsliste stehen.
(1) Die Software kann Open-Source-Komponenten enthalten, die unter eigenen Lizenzen stehen.
(2) Folgende wesentliche Open-Source-Komponenten werden verwendet:
(3) Die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Open-Source-Komponenten bleiben unberührt und gehen im Falle eines Widerspruchs den Bestimmungen dieser EULA vor.
(1) Der Lizenzgeber behält sich vor, diese EULA für zukünftige Versionen der Software zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei Widerspruch gilt die bisherige EULA fort, der Lizenzgeber kann den Vertrag jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser EULA bedürfen der Schriftform.
(4) Diese EULA stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
Sie dürfen:
Sie dürfen nicht:
Wichtig:
JMS - Jonek Martin Services
E-Mail: project-radar@jm-services.de
Website: https://jm-services.de
Stand: 15.06.2026